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 Meister BaföG - Wer wird gefördert?

Handwerker, die sich auf die Prüfung zum Meister und andere Fortbildungsabschlüsse im Handwerk vorbereiten, können Meister-BaföG beantragen. Voraussetzung ist eine nach der Handwerksordnung (HwO) oder dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) anerkannte abgeschlossene Ertsausbildung oder ein vergleichbarer Berufsabschluss. Bürger aus Nicht-EU-Staaten, die in Deutschland leben, können nach dreijähriger Erwerbstätigkeit Meister-BaföG beantragen.

 


Was wird gefördert?

Gefördert werden sowohl die Kosten für die im Rahmen der Fortbildung anfallenden Maßnahmen (Maßnahmebeitrag) in Form eines Darlehens und eines Zuschusses als auch die Kosten für den Unterhalt (Unterhaltsbeitrag) in Form eines Darlehens.

 


Geförderte Maßnahmen

Vorbereitungskurse auf die Meisterprüfung
Fortbildung für anerkannte Fortbildungsabschlüsse, z.B. Betriebswirt/in (HWK)
Zweitfortbildung, wenn z.B. im ersten Beruf aus wichtigem Grund nicht mehr gearbeitet werden kann
mediengestützte Fortbildung

 

 


Wichtig!

Die Förderung erfolgt unabhängig davon, ob die Maßnahmen in Vollzeit oder in Teilzeit absolviert werden.

 

 


Vollzeit

mindestens 400 Unterrichtsstunden
innerhalb von 36 Kalendermonaten
vier Werktage pro Woche mit mindestens 25 Unterrichtsstunden

 

Teilzeit

mindestens 400 Unterrichtsstunden
innerhalb von 48 Kalendermonaten
innerhalb von acht Monaten mindestens 150 Unterrichtsstunden

 

 


In welcher Höhe wird gefördert?

Grundsätzlich gilt:

Die Gesamtsumme der Förderung wird für jeden Antragsteller individuell berechnet.

 

Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu 10.226,-€
Kosten für ein Meisterstück bis zu 1.534,-€
Zuschuss für Alleinerziehende je Kind je Monat 128,-€

 

Der Unterhaltsbeitrag bei Vollzeitmaßnahmen entsprechend den BaföG-Bedarfssätzen wird erhöht um monatlich:

52,-€ für Teilnehmer/in
215,-€ für Ehepartner/in
179,-€ für jedes Kind

 

 

Durch einen deutlich höheren Vermögensfreibetrag wird das angesparte Vermögen z.B. für eine Existenzgründung nicht angerechnet.


Vermögensfreibetrag

35.791,-€ für Teilnehmer/in
1.790,-€ für Ehepartner
1.790,-€ für jedes Kind
Zur Vermeidung unbilliger Härten kann ein weiterer Teil des Vermögens anrechnungsfrei bleiben.

 

 


Wie sind die Rückzahlungsmodalitäten

35% des gesamten Maßnahmebeitrags werden als rückzahlungsfreier Zuschuss gewährt.
Das Darlehen ist zins- und tilgungsfrei längstens sechs Jahre ab Maßnahmebeginn.
In Härtefällen wird das Darlehen für Alleinerziehende gestundet oder sogar erlassen.

Die Rückzahlung des Maßnahmedarlehens wird zu 75% erlassen, wenn Darlehensnehmer/in:

 

innerhalb von drei Jahren nach Beendigung der Maßnahme ein Unternehmen oder eine freiberufliche Existenz gründet oder übernimmt
zum Zeitpunkt der Darlehensbeantragung die Abschlussprüfung bestanden hat
dieses Unternehmen oder oder diese berufliche Existenz mindestens ein Jahr führt
spätestens am Ende des dritten Jahres nach der Existenzgründung mindestnes zwei Personen zum Zeitpunkt der Antragstellung für die Dauer von mindestens vier Monaten sozialversicherungspflichtig beschäftigt hat, von denen zumindest eine Person nicht nur geringfügig (325,-€/mtl.) beschäftigt ist.

 

 


Wichtig!

In welcher Höhe die Raten für das Darlehen zurückgezahlt werden müssen, bleibt weiterhin abhängig vom Einkommen des Antragstellers. Die zeitweilige Aussetzung der Rückzahlungsverpflichtung kann beantragt werden.

 


Wo kann das Meister-BaföG beantragt werden?


Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt: Kommunale Änter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten 
Baden-Würtemberg: Landeshauptstadt Stuttgart und Landratsämter 
Bayern: Landratsämter 
Berlin: Bezirksämter Lichtenberg und Charlottenburg 
Bremen: Senator für Arbeit, Frauen, Jugend, Gesundheit und Soziales 
Hamburg: Handwerkskammer 
Hessen: Ämter für Ausbildungsförderung bei den Studentenwerken 
Niedersachsen: Bezirksregierung Hannover 
Nordrhein-Westfalen: Bezirksregierung Köln, Sitz Aachen 
Saarland: Ämter für Aubildungsförderung bei den Landratsämtern 
Sachsen: Landesamt für Ausbildungsförderung 
Schleswig-Holstein: Investitionsbank 
Thüringen: Landesverwaltungsamt 





Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Handwerkskammer.

 

Weiterführende Links:

Zentralverband des deutschen Handwerks
Internetportal des deutschen Handwerks


Quelle: "Das neue Meister-BaföG", Heraugeber: Deutscher Handwerkskammertag, Berlin, Stand: Dezember 2001

 

Die dargestellten Inhalte dienen der allgemeinen Information. Für Aktualität und Richtigkeit kann keine Gewährleistung übernommen werden. Wenden Sie sich für weitere und rechtsverbindliche Informationen zur Ausbildungsförderung an Ihre zuständige Handwerkskammer.